Nach Klage: Bundesverfassungsgericht prüft Amtsenthebungsverfahren gegen Angela Merkel

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Nach Klage: Bundesverfassungsgericht prüft Amtsenthebungsverfahren gegen Angela Merkel

KARLSRUHE. Die Nachricht schlug im Kanzleramt ein wie eine Bombe: Am gestrigen Nachmittag ließ ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichtes im Rahmen einer Pressekonferenz verlautbaren, derzeit werde ein Amtsenthebungsverfahren gegen Bundeskanzlerin Merkel sowie ein Strafverfahren gegen Ex-Innenminister de Maiziere geprüft. Grundlage sei eine Verfassungsbeschwerde eines 76-jährigen Rentners aus Mülheim an der Ruhr, die in erster Instanz angenommen wurde. Zur Begründung hieß es, Angela Merkel habe mit ihrer Anweisung vom 05.09.2015, die deutsch-östereichische Grenze nicht zu schließen nachweislich gegen das Wohl des deutschen Volkes gehandelt und damit ihren Amtseid verletzt. Ferner heißt es: "Warnungen von Kabinettsmitgliedern wurden von ihr zunächst bewusst missachtet. Als ihr das Ausmaß dieser Fehlentscheidungen klar wurde, hat sie zunächst versucht, ihre Fehler zu vertuschen. Am 12.09.2015 hielt Angela Merkel eine Telefonkonferenz mit mehreren Ministern ab, wobei die Beteiligten beschlossen vorübergehend wieder Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze einzuführen, um nicht anerkannte Asylbewerber zurückzuführen" Neben Merkel ist auch der ex-Innenminister Thomas de Maiziere angeklagt. Er war nämlich derjenige, der damit beauftragt wurde den Beschluss die Telefonkonferenz in die Tat umzusetzen. Dies unterblieb jedoch aus ungeklärten Gründen. Eine tragende Rolle könnte hierbei die Bedenken sein, die von einigen hochrangigen Beamten geäußert wurden. Hierzu soll der damalige Chef der Bundespolizei noch vernommen werden, er hat allerdings bereits im Vorfeld angekündigt sich zu enthalten. Sollte man de Maiziere fahrlässiges Handeln irgendwie nachweisen können, dürfte ihn vermutlich eine noch härtere Strafe treffen als Merkel selbst. Der Prozessbeginn wird aufgrund der Höhe der Möglichen Schuld bereits für Sommer 2019 erwartet. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen vorgesehen, da sonst die Stabilität der Regierung nicht gewährleistet wäre. Für den Zeitraum der Verhandlungen würde Merkel von ihren Kabinettspflichten dann entbunden werden, und Vizekanzler Olaf Scholz würde die Regierung leiten. Eine Verurteilung Merkels wäre dennoch erst mit dem regulären Ende ihrer Amtszeit, also September 2021 wirksam. (DPA2)

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