Clubbetreiber müssen schlucken: Harte Regelungen in Sachsen geplant!

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Clubbetreiber müssen schlucken: Harte Regelungen in Sachsen geplant!

Dresden. Am heutigen Mittwoch wurde eine neue Verordnung verabschiedet, welche von Clubbetreibern bis spätestens 01.01.2025 umzusetzen sind. Folgende Regelungen wurden beschlossen:
- Eintritt in Clubs aller Art ist nur noch ab 21 Jahren erlaubt
- „Muttizettel“ und sonstige Erklärungen müssen abgelehnt
werden
- Clubbetreiber sind verpflichtet, den Alkoholausschank pro
Besucher/in zu dokumentieren. Das kann beispielsweise
mittels Chip erfolgen.
- Scheinbar „angetrunkene“ oder „betrunkene“ Gäste
müssen unverzüglich aus dem Club entfernt werden
- Clubtoiletten sind strikt zu benutzen, sofern es notwendig
ist. Gespräche, sexuelle Handlungen und sonstige
Verzögerungen müssen Clubbetreiber stets vermeiden.
Auch ist das „auf Toilette gehen“ mit „Begleitung“ nicht
mehr erlaubt.
- Clubbetreiber müssen spätestens 3:00 Uhr schließen und
dürfen frühestens 22:00 Uhr öffnen.
- Clubbetreiber müssen ihre Lokalitäten mit mindestens
einem Videoüberwachungssystem ausweisen, sodass
Strafverfolgung leichter und effizienter gestaltet werden
kann

Ob Clubbetreiber diese Regelungen pünktlich umsetzen können, bleibt offen. Kritik jedoch gab es bereits aus den eigenen Reihen

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